Heilpraktikerpraxis für Beratung und Therapie

FAQ

Da ich eine Privatpraxis betreibe, die anders ausgelastet ist als eine kassenfinanzierte Psychtherapiepraxis, sind bei mir die Wartezeiten relativ kurz. Einen ersten Termin kann ich Ihnen recht kurzfristig anbieten, meist innerhalb von 1-3 Wochen.
 
Sie benötigen dafür kein ärztliches Überweisungsschreiben oder andere oft langwierige Genehmigungsverfahren.
Damit Sie Ihre Entscheidung, Beratung oder Psychotherapie in Anspruch zu nehmen, fundiert treffen können, möchte ich Ihnen hier einige Vor- und Nachteile aufzeigen.
 
Welche Nachteile gibt es bei meinem Angebot?
  • Sie sind bei mir Selbstzahler, da ich ohne Kassenzulassung arbeite und die Krankenkasse diese Behandlungskosten nicht übernimmt. Das kann für den Einzelnen natürlich ein teures Vergnügen sein. Dennoch gibt es Möglichkeiten, sich unter gewissen Umständen die Kosten erstatten zu lassen bzw. diese steuerlich geltend zu machen, siehe Frage 5 zur Kostenerstattung Übernimmt eine private Kranken- oder Zusatzversicherung die Behandlungskosten?“.
  • Es ist eine Investition mit Unsicherheit – bin ich der richtige Ansprechpartner für Ihr Anliegen, finden Sie bei mir die für Sie richtige Methode? Möglicherweise werden Zeit und Energie verschwendet, wenn das gewünschte Ergebnis ausbleibt.
  • Es ist wichtig, nicht zu verschweigen, dass Psychotherapie generell Nachteile mit sich bringen kann: so kann es unangenehm und schmerzhaft sein, sich anfangs mit den vermeintlichen eigenen Schwächen zu beschäftigen und eine Inventur über verfehlte Erfahrungen oder eigene blinde Flecken zu machen. Möglicherweise muss man sich zudem eingestehen, sich nicht mehr alleine ergebnislos mit seinen Problemen herumquälen zu wollen, sondern die Größe und den Mut zu haben, sich ein persönliches Coaching zu erlauben, wie es etwa jeder Spitzensportler oder erfolgreiche Manager macht. Man kann sich auf vorher nicht absehbare Art und Weise verändern und (weiter-)entwickeln, was Auswirkungen auf das persönliche Umfeld haben kann. Wenn Sie sich als ein Teil des Systems verändern, verändert sich das restliche System (Familie, Freunde, Arbeitskollegen etc.) häufig ebenso mit, wie bei einem Mobile. Möglicherweise muss man sich mitunter auch auf positive Veränderungen gefasst machen, wenn man mehr und mehr zu sich selbst und zu seiner inneren Größe und persönlichen Wohlbefinden (wieder-) findet.
 
Damit es nicht zu einem Blind Date kommt, kann es für Sie hilfreich sein, mich und mein Angebot in einem ersten, unverbindlichen und für Sie kostenlosen Telefongespräch kennenzulernen. Vor jedem Ersttermin führe ich ein erstes Kennenlernen via Telefon von ca. 10-15 Minuten Dauer mit Ihnen. Sehr wichtig wird es dabei für mich sein, neben Ihrem Anliegen insbesondere Ihre persönlichen Ziele für eine mögliche Zusammenarbeit zu erfahren.

Rufen Sie mich an:

 
Das hängt davon ab, was Sie möchten und was für Sie wichtig ist. Um ggf. eine Kostenerstattung durch eine Versicherung erhalten zu können, ist es erforderlich, im schriftlichen Antrag eine Diagnose zu nennen. Wenn es für Sie persönlich darüber hinaus hilfreich ist zu wissen, was Ihnen „fehlt“, können wir gerne gemeinsam überlegen, in welche Richtung Ihre Beschwerden gehen und ggf. entsprechende Diagnoseverfahren anwenden.
 
Generell bin ich kein Freund von der zwanghaften Verwendung krankheitswertiger Diagnosen, wie es in Kliniken häufig gehandhabt wird. Diese starre Einkategorisierung in vorgegebene Muster empfinde ich oft als sehr pauschal, etikettierend und wenig motivierend.
 
Dennoch kann es manchmal hilfreich und für den Betroffenen entlastend sein, endlich zu wissen, wie man das Kind beim Namen nennen kann. Denn Wissen ist immer ein Vorsprung. Daher besprechen wir im Verlauf gemeinsam, wie wir es mit der Namensgebung handhaben wollen.
Für unseren Termin nehme ich mir die entsprechende Zeit frei, fokussiere mich auf das kommende Gespräch und investiere entsprechende Zeit für die Vor- und Nachbereitung. Wenn Sie einen vereinbarten Termin nicht wahrnehmen können, geben Sie mir bitte bis spätestens 48 Stunden davor Bescheid, damit ich diesen für Sie kostenfrei stornieren und ggf. Ersatz finden kann. Bei nicht abgesagten Terminen behalte ich mir das Recht vor, den vollen Preis meines Stundensatzes (85€) als Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen.
 
Bei Terminabsagen am gleichen Tag aufgrund von Krankheit mit Attest oder eines Unfalles sehe ich von einer Ausfallpauschale ab.
Bitte beachten Sie, dass die Kosten für eine Behandlung bei einem Heilpraktiker für Psychotherapie von den gesetzlichen Krankenkassen NICHT übernommen wird. Bitte informieren Sie sich bei Fragen zu Erstattungsverfahren direkt bei Ihrer jeweiligen Versicherung. Privat- oder Zusatzversicherungen können je nach zugrunde liegendem Tarif und Vertrag einen Teil der Kosten zurückzahlen. Ob oder in welcher Höhe die Kosten erstattet werden hat keinen Einfluss auf das veranschlagte Honorar. Bei Bedarf kann ich Ihnen gerne einen Befundbericht schreiben und Ihnen eine Rechnung gemäß des Gebührenverzeichnisfür Heilpraktiker ausstellen.
 
Vorteil einer Privatpraxis kann sein:
Ihre persönlichen Themen bleiben Ihre private Angelegenheit. Sie werden mit Ihren Beschwerden damit auch nicht aktenkundig.
Die Krankenkasse finanziert eine Psychotherapie durch einen Psychotherapeuten mit Kassensitz nur, wenn dieser Sie gegenüber der Krankenversicherung in seinem Bericht als psychisch „krank“ definiert und Ihnen eine entsprechende Diagnose zuteilt. Diese ist im System gespeichert und wird, je nach Krankenkasse, erst nach 3, 5 oder 10 Jahren gelöscht.
Dabei gibt es zu beachten, dass es nach Abschluss einer kassenfinanzierten Psychotherapie bei bestehenden psychischen Vorerkrankungen Schwierigkeiten geben kann beim Wechsel in eine private Krankenkasse, einer Verbeamtung oder beim Abschluss einer Berufsunfähigkeit-, Krankentagegeld- oder einer Lebensversicherung o.ä. Für mindestens fünf Jahre lang kann dies erschwert sein, mit erheblichen Risikoaufschlägen einhergehen oder gar nicht möglich sein.
 
Als Selbstzahler für die Behandlungskosten können Sie diese in Ihrer Steuererklärung als Sonderausgaben für außergewöhnliche Belastungen absetzen.
 
Diskret
Sämtliche Dokumentationen unterliegen nach §203 StGB der Schweigepflicht und müssen nicht weitergeleitet werden.
 
Kurzfristig
Monatelange Wartezeiten, langwierige Genehmigungsverfahren und bürokratischer Aufwand bleiben Ihnen erspart.
Der Schutz Ihrer persönlichsten Informationen, Daten und Geschichten ist sehr zentral. Als Heilpraktikerin für Psychotherapie unterliege ich der Schweigepflicht. Sämtliche mir mitgeteilte Informationen sowie alle Dokumentationen unterliegen nach §203 StGB der Schweigepflicht. Das bedeutet, dass Sie mich explizit und schriftlich von meiner Schweigepflicht entbinden müssen, bevor ein Austausch stattfinden kann, etwa mit anderen behandelnden Ärzten, Versicherungen im Rahmen von Kostenerstattungsverfahren oder für ein gemeinsames Gespräch mit Familienangehörigen.